Brandschutzhelfer Ausbildung in Rostock, Hamburg und Berlin

Brandschutzhelfer-Ausbildung – eine Pflicht für Unternehmen

Unternehmen sind verpflichtet, eine ausreichende Zahl von Mitarbeiter oder Mitarbeiterinnen zu Brandschutzhelfern auszubilden. Das ergibt sich aus dem Arbeitsschutzgesetz, den Regularien der Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR A2.2) und den Vorschriften der DGUV (Deutschen Gesellschaft der Unfallversicherer).

Nach dem Arbeitsschutzgesetz muss der Arbeitgeber geeignete Notfallmaßnahmen treffen. Das heißt bezüglich der Brandbekämpfung und Evakuierung der Belegschaft im Ernstfall, dass Brandschutzhelfer ausgebildet werden müssen.

Was genau das bedeutet, beschreiben die technischen Regeln für Arbeitsstätten im Abschnitt A2.2 (ASR A2.2) und die Unfallverhütungsvorschrift „DGUV Vorschrift 1 – Grundsätze der Prävention.“

Unsere Schulungen erfüllen alle Voraussetzungen dieser Vorschriften. Haben Ihre Mitarbeiter oder Mitarbeiterinnen diese Schulungen absolviert, haben Sie Ihre Pflichten aus den genannten Vorschriften erfüllt – ob bei normaler oder erhöhter Brandgefährdung.

Unsere VdS (Verband der Schadensversicherer)-zertifizierten Schulungsleiter schulen entweder in unseren Schulungsräumen oder bei Ihnen vor Ort.

Zur Ausbildung gehören Theorie und praktische Feuerlöschübungen entsprechend den oben genannten Regeln. Alle Kenntnisse, die Brandschutzhelfer brauchen, werden vermittelt. Wer teilnimmt, kann anschließend gezielt und richtig handeln und Brandschutzbeauftragte unterstützen. Zum praktischen Teil gehört der Umgang mit Feuerlöschern.

Die genauen Bestimmungen für die Brandschutzhelfer-Ausbildung und -Befähigung finden Sie unten in einer PDF der Deutschen gesetzlichen Unfallversicherung.

Zum Download.

Die Ausbildungsinhalte im Detail

  • Wichtigkeit des Brandschutzes
  • Betriebssicherheitsverordnung
  • Was passiert grundsätzlich bei einer Verbrennung?
  • Eigenschaften brennbarer Stoffe, Zündmöglichkeiten, Löschvorgang, Löschmittel
  • Vorbeugender baulicher Brandschutz, Ziele des betrieblichen Brandschutzes
  • Brandschutzordnung DIN 14096 Teil A -C
  • Brandverhütungsmaßnahmen
  • Brandmeldeeinrichtungen, Kennzeichen und Verbotsschilder
  • Abwehrender Brandschutz
  • Verhalten im Brandfall, Gefahren durch Brände bzw. Brandrauch und entsprechende Schutzmöglichkeiten
  • Unterstützung des Brandschutzbeauftragten
  • Flucht- und Rettungswege in Gebäuden
  • Taktik der Brandbekämpfung
  • Einsatz von Handfeuerlöschern und Wandhydranten
  • Praktische Löschübungen unter Einsatz eines Brandsimulators